Flugzonen

Flugzonen

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Flug- und Platzordnung

1. Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern der Modellflug-Freunde
Bieselsberg e.V. (MFF) erlaubt.

2. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebs
nicht gefährdet oder gestört werden.

3. Gastpiloten dürfen nur mit Erlaubnis des Flugleiters und entsprechender Einweisung fliegen.
Der Nachweis einer Modellflugversicherung ist Voraussetzung. Nach fünfmaligem Benutzen des Fluggeländes wird der Eintritt in den Club erwartet.

4. Fahrzeuge dürfen nur den Zufahrtsweg Friedenstraße, Schauinslandstraße und die
gekennzeichneten Parkplätze benutzen. Das Abstellen auf privaten Grundstücken
ist nicht gestattet. Clubmitglieder sollten dies im Hinblick auf ein gutes Verhältnis
mit den Grundstücksbesitzern und deren Wohlwollen ganz besonders beachten.

5. Zum Aufstieg mit Fernsteuerung zugelassen, sind Flugmodelle mit Elektromotor,
Verbrennungsmotor und Segelflugmodelle bis 15 kg Gesamtgewicht.

6. Jeglicher Modellflug auf dem Platz ist nur mit gültigem Versicherungsschutz
und Zulassung der Fernsteuerung erlaubt.
7. Flugbetriebszeiten:

Elektro- und Segelflugmodelle:
Montag – Samstag von 8.00 – 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertage von 10.00 – 20.00 Uhr
Längsten jedoch bis 30 Min. vor Sonnenuntergang

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:
Mittwochs und Samstags von 9.00 – 12.00 Uhr
und von 14.30 – 19.00 Uhr

Karfreitag, Allerheiligen und Volkstrauertag ist generelles Flugverbot.

8. Vor Aufnahme des Flugbetriebs müssen die Warnschilder und ein Windsack
zur Kennzeichnung des Fluggeländes aufgestellt werden.

9. Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter überwacht den Flugbetrieb
und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während der Flugleitertätigkeit
darf er selbst kein Modell steuern.Flugleiter werden die ersten beiden sachkundigen
Mitglieder auf dem Platz. Sie vertreten sich gegenseitig.Der Flugleiter ist für die Einhaltung
der Platz- und Flugordnung verantwortlich.Seinen Anweisungen ist unbedingt
Folge zu leisten.Verlässt der Flugleiter den Platz vorzeitig, ernennt er einen Vertreter.

10. Der Flugleiter hat das Flugbuch zu führen.
Im Flugbuch sind folgende Eintragungen vorzunehmen:

- Name des Flugleiters, Dienstbeginn, Dienstende
- Datum und Unterschrift
- Name der Piloten
- Flugbetrieb Beginn und Ende
- Gastpilot, Kanal, Modell- Typ
- Datum, Flüge gesamt, Unterschrift
- Kontrolle des Lärmpassen bei Verbrennermodelle
- Unter Bemerkungen: Absturz, Verletzung von Personen,
- Sachbeschädigungen, Flurschäden, Beschwerden Dritter

Bei weniger als 3 Piloten, nehmen diese die Eintragungen im Flugbuch selbst vor.
Das Flugbuch ist der Luftfahrtbehörde bzw. der Polizei auf Verlangen Vorzulegen.

11. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden,
die an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. einer Ausbildung
in Erster Hilfe teilgenommen hat. Die Erste Hilfe- Ausrüstung muss mindestens der
eines Pkws entsprechen.

12. Es dürfen nur Fernsteuerungsanlagen verwendet werden, für die eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegt. Die Sender der Fernsteuerungsanlagen müssen mit der Nummer des verwendeten
Frequenzkanals gekennzeichnet sein. Jeder Modellpilot der einen Sender mit sich führt und
sich auf dem Fluggelände befindet, ist verpflichtet,ein Kennzeichen an der Frequenztafel
anzubringen (Unbedingt vor Einschalten des Senders). Ist ein Flug beendet und das Modell
am Abstellplatz ist umgehend die Senderantenne einzufahren.Piloten mit gleicher Frequenz
haben sich über die Startfolge intern und freundschaftlich zu einigen.
Anfänger dürfen nur mit Hilfe eines erfahrenen Piloten ein Flugmodell in Betrieb setzen.

13. Flugmodelle müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein, und dürfen das
Abfluggewicht von 15 kg nicht überschreiten. Alle Flugmodelle mit Verbrenner-Motor
müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer neuester Technik ausgerüstet sein.
Der maximale Schallpegel darf 67 dB(A)/25 m nicht überschreiten.
Höchstens 2 Modelle mit Verbrennermotor dürfen sich in der Luft befinden.

14. Standplatz der Piloten ist am Rand der Start- und Landebahn in einer Gruppe.

15. Jeder Modellflieger ist verpflichtet, sein Flugverhalten so einzurichten, dass sich niemand bedroht
oder gefährdet fühlt. Auf Personen bei der Feldarbeit ist besondere Rücksicht zu nehmen.
( Eine Rücksprache mit diesen Personen ist vorzunehmen. )

16. Der eingezeichnete Flugsektor ist einzuhalten. Wohngebiete dürfen auf keinen Fall
überflogen werden. Das Anfliegen von Personen und Tieren ist untersagt.
Wege und Fahrzeugabstellplätze dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden.
Dies gilt nicht für Start und Landung, wenn sichergestellt ist, dass sich im Anflugbereich
auf mind. 25 m Breite keine Personen oder Fahrzeuge befinden. Bei Auftreten von Personen
im Flugsektor ist der Flugbetrieb in einen anderen Flugsektorteil zu verlagern.

17. Prinzipiell sind alle Landungen laut und verständlich anzukündigen.

18. Die Platzpflege wird von den aktiven Modellfliegern durchgeführt.
Zur Abfallbeseitigung ist jeder selbst verpflichtet.

19. Beschwerden oder Vorschläge sind an die Vorstandschaft zu richten.

20. Auf kameradschaftliches Verhalten innerhalb der Gruppe und auf ein gutes
nachbarschaftliches Verhältnis mit den in der Umgebung des Flugplatzes
wohnenden Personen, wird größter Wert gelegt.

Die Vorstandschaft; Stand: 15.04.2009